Das Bieterverfahren - Verkauf zum Höchstgebot

In der Regel werden Immobilien zu einem bestimmten Preis angeboten. Gar nicht so selten wird dieser jedoch zu hoch angesetzt, was zu unnötig langen Vermarktungszeiten aber auch zu Vermögensverlusten führt, da nach einer erforderlichen Preisreduzierung nicht selten eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt wird.

Das Bieterverfahren geht den umgekehrten Weg der herkömmlichen Vermarktung, denn beim Bieterverfahren wird keine Preisforderung durch den Verkäufer formuliert, sondern die Kaufinteressenten werden um Abgabe eines Kaufgebots gebeten.

Was genau ist das Bieterverfahren?

Das Bieterverfahren ist keine Auktion oder Versteigerung. Es ist nur ähnlich und fühlt sich aus Interessentensicht auch so an. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass das Bieterverfahren nicht mit einem Zuschlag endet. Am Ende des Bieterverfahrens ist zunächst nur ein Preis gefunden, nämlich das Höchstgebot eines Interessenten. Der Verkäufer der Immobilie jedoch entscheidet, ob er bereit ist, zu diesem Gebotspreis zu verkaufen. Ist dies der Fall, wird der Kaufvertrag wie bei jedem anderen Immobilienverkauf durch einen Notar beurkundet.

Somit unterliegen die Vertragsabschlüsse beim Bieterverfahren den gleichen Gesetzmäßigkeiten wie beim herkömmlichen Verkauf und Sie als Eigentümer und Verkäufer Ihrer Immobilie haben die volle Entscheidungsgewalt darüber, ob und zu welchem Preis verkauft wird.

Ein ernsthafter Bieter weiß daher, dass er mit seinem Gebot mindestens zwei Ziele erreichen muss, wenn er "Gewinner" des Bieterverfahrens sein möchte: Er muss der Meistbietende sein und das Gebot muss so hoch ausfallen, dass der Verkäufer zu dem Preis auch verkaufen wird. Diese beiden Faktoren sorgen in jedem Fall für realistische Gebote.

Welche Vorteile verschafft Ihnen das Bieterverfahren?

  • Zeitersparnis
    Ein Bieterverfahren dauert vom Zeitpunkt der ersten Werbung bis zum Kaufvertragsabschluss in der Regel nur maximal 3 Monate.
  • Arbeitsersparnis
    Da sich alle Aktivitäten des Maklers zunächst nur auf einen offiziellen und gut vorbereiteten Präsentationstermin konzentrieren, sind nur für ernsthafte Interessenten aufgrund des ersten Termins weitere Besichtigungstermine erforderlich. Somit müssen Sie nicht immer wieder Ihre Immobilie in Topform bringen und stundenlang für Interessenten zur Verfügung stehen.
  • Kein Risiko
    Da das Bieterverfahren nicht den gesetzlichen Regularien einer Versteigerung unterliegt, entscheiden Sie als Eigentümer allein, ob Sie das Höchstgebot annehmen.
  • Verkauf zum Marktwert
    Bei professioneller Durchführung des Bieterverfahrens wird eine sehr große Anzahl an Interessenten erreicht. Durch den Wettbewerbsgedanken sind Kaufinteressenten bereit, bis an ihre Grenzen zu gehen. Das höchste Gebot repräsentiert somit den wahrscheinlich besten Wert, den der Markt zum Zeitpunkt des Angebotes bereit ist zu bezahlen (Marktwert). Um dies jedoch zu gewährleisten, ist es von größter Wichtigkeit, das Angebot umfangreich zu bewerben.

Wenn Sie mehr über das Bieterverfahren erfahren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gerne stehen wir Ihnen für ein kostenloses und für Sie unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

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