Der Energieausweis

 

Aufgrund der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind bereits in Immobilienanzeigen Angaben aus dem Energieausweis aufzuführen. Darüber hinaus muss einem Interessenten bei Verkauf oder Vermietung spätestens bei der Besichtigung die Kopie eines gültigen Energieausweises übergeben werden. Verstöße hiergegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 15.000,-- € geahndet werden.

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität von Gebäuden und gibt konkrete Modernisierungstipps zur Energieeinsparung. Hierdurch können Mieter und Käufer noch vor Vertragsabschluss abschätzen, welche Energiekosten in etwa auf sie zukommen bzw. welche Modernisierungen sinnvoll sind, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Als Instrument für mehr Marktransparenz soll der Energieausweis Investitionen in die Gebäudesanierung bewirken.

Seit wann ist welcher Energieausweis Pflicht?

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht". Der Eigentümer muss bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern übergeben. Ausnahme: Für Baudenkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt werden.

Seit dem 1. Juli 2009 gilt auch für Nichtwohngebäude die „Ausweispflicht".

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten – als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch eine spätere Modernisierung wurde mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude, auch für Nichtwohngebäude, besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

Was steht im Energieausweis?

Im Energieausweis werden grundsätzlich der Endenergiebedarf bzw. -verbrauch und auch der Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes angegeben. Außerdem enthält der Energieausweis ggf. Empfehlungen für energetische Modernisierungen. Bei Energieausweisen, die nach dem 01.05.2014 ausgestellt werden, ist das Gebäude einer von neun Gebäudeeffizienzklassen zuzuordnen.

Was ist ein Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden.

Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Die Farbverlaufsskala im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können – einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf.

Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an, bei Nichtwohngebäuden auch von eingebauter Beleuchtung und Kühlung. Am Endenergiebedarf sollten sich Verbraucher orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.

Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien). Der Primärenergiebedarf fällt dann besonders niedrig aus, wenn erneuerbare Energien (solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse) für die Energieversorgung im Gebäude eingesetzt werden. Am Primärenergiebedarf können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ein Gebäude ist. 

Was ist ein Verbrauchsausweis? 

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei oder mehr Jahren für Heizung und ggf. Warmwasserbereitung an, bei Nichtwohngebäuden wird darüber hinaus ein Stromverbrauchskennwert gebildet. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mit Hilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen.

Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen. 

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Die Qualifikationsanforderungen für die Aussteller von Energieausweisen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) geregelt. Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es allerdings nicht.  Jeder sollte für sein individuelles Wohnobjekt den passenden Betrieb heraussuchen und in einem persönlichen Gespräch mit dem Aussteller die Energieausweisvariante und die Vorgehensweise bei der Datenaufnahme klären.

Am einfachsten bestellen Sie Ihren Energieausweis über HESSMANN Immobilien.  Wir teilen Ihnen mit, welche Ausweisart Sie benötigen und kümmern uns um die Ausstellung. 

Wie viel kostet ein Energieausweis?

Für den Preis von Energieausweisen gibt es keine offiziellen Angaben. Die Preise können je nach Gebäude, Verfügbarkeit von Unterlagen und vor allem Aufwand variieren.

HESSMANN Immobilien bietet Ihnen den Verbrauchsausweis schon ab 99,-- € und den Bedarfsausweis ab 297,50 € (jeweils für ein Einfamilienhaus) an.

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Quelle: Deutsche Energieagentur